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Da bei einer Fusion aus zwei ehemals selbstständigen Unternehmen ein neues, drittes entsteht, müssen logischerweise auch neue Aktien ausgegeben werden. Die alten werden eingezogen und jeder Aktionär erhält dafür im Tausch Aktien des neuen, fusionierten Unternehmens. Nun kommt es natürlich selten vor, dass beide Unternehmen an der Börse gleich bewertet sind. Das bedeutet: Die Aktionäre des einen Unternehmens erhalten mehr Aktien der neuen Gesellschaft, die des anderen weniger. Es tauschen dann Aktionäre des Unternehmens A etwa zehn Aktien gegen eine Aktie des fusionierten Unternehmens AB, die des Unternehmens B mit einem doppelt so hohen Börsenkurs erhalten dann nur fünf Aktien von AB.
Nicht jeder gibt sich freundlich
Es geht aber nicht immer nur freundlich zu bei Fusionen. Die Wirtschaft ist eben sehr viel mehr Haifischbecken als Ponyhof. Übernahmen können auch feindlich ablaufen. Denn wer als Aktiengesellschaft an der Börse notiert ist, kann prinzipiell von jedem, der genügend Aktien einsammelt, aufgekauft werden. Und es gibt weltweit agierende Fonds und Unternehmen, die sich genau darauf spezialisiert haben. Dass solche Übernahmen nicht so einfach sind, zeigt das Tagesgeschäft. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Börsenkapitalisierung ist, also je niedriger das aktuelle Preisschild an der Börse, desto schwieriger ist es im Ernstfall, die Eigenständigkeit zu behaupten, außer man verfügt über einen dem Unternehmen gewogenen Ankeraktionär, der die Übernahme verhindern kann, wenn er 25 Prozent der Aktien plus eine Aktie hält.