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Punkteabzüge:

— Maximaler Abzug für den gesamten Bewegungsabschnitt 7,0 Pkt.

— Unsauberes und/oder unsicheres Ausfahren durch den Übergangsbogen bis zum Passieren der Sturzlinie 0,5 bis 3,0 Pkt.

— Durchfahren des Übergangsbogens mit Berühren der/des Ski/Schnee/Matte mit den Händen und/oder Körperteilen. Dies gilt auch für das Passieren der Sturzlinie in dieser Position. 4,0 bis 5,0 Pkt.

— Sturz vor oder auf der Sturzgrenze 7,0 Pkt.“27

Mit diesen Ausführungen ist die Erläuterung der allgemeinen Regeln des Skispringens abgeschlossen. Nun folgen eine Spezifizierungen für das Skispringen der Damen – insbesondere für die Weltcup-Serie.

2.1.2 Spezifizierungen für den Skisprung-Weltcup der Damen

Vorweg sei angemerkt, dass sich die nachfolgenden Regularien nach dem Passus 11 auch auf den FIS Grand Prix beziehen, der erstklassigen Sommerserie im Skispringen. Diese, wie sämtliche weitere aufgeführte Regeln, entstammen dem offiziellen „Reglement FIS Weltcup Skisprung Damen 2015-2016“.28

Für den Grand-Prix ist zudem im Passus 11.1 die Preisgeldverteilung eigens geregelt: bei einem Einzelwettbewerb werden 6.000 Schweizer Franken an die ersten sechs Springerinnen ausgeschüttet (2.500 für die Siegerin, 1.500 für die Zweite, 1.000 für die Dritte, 500 für die Vierte und je 250 für Rang fünf und sechs)29.

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