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Alina folgt ihnen mit dem Blick und bemerkt, dass diese keine Klinke auf der Innenseite hat. „Wir sind hier gefangen!“ Um ihre Aussage zu bestätigen, hören sie das Geräusch eines Riegels, der zugeschoben wird. Alina wirft sich auf eines der Betten, vergräbt das Gesicht in dem darauf befindlichen Kissen und weint bitterlich.

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Der Erlass des liberalisierten Prostitutionsgesetzes durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2002 bescherte der Liebesdienerinnen-Branche – ganz entgegen der ursprünglichen Erwartung der Gesetzgeber – fröhlichen „Freudenhaus-Wildwuchs“ und in dessen Folge eine erhebliche Zunahme des Menschenhandels in den verschiedenen deutschen Bundesländern. Hatten unsere Legislatoren mit der Gesetzesnovelle in bester Absicht geglaubt, den schnöden Betreibern des organisierten Sexgewerbes ein Hindernis in den Weg gelegt zu haben, geschah in der Tat das krasse Gegenteil. Nicht zuletzt im Bundesland Schleswig-Holstein floriert seitdem das älteste Gewerbe der Welt auf höchstem Niveau, wenn man dabei überhaupt von „Niveau“ sprechen darf. Begünstigt durch die Grenznähe zu Dänemark – wo dessen Ausübung im Gegensatz zu den restlichen skandinavischen Ländern zwar erlaubt ist – sowie den kurzweiligen Fährenverkehr aus Schweden und Norwegen [Länder, in denen die Prostitution gesetzlich strengsten untersagt bleibt und seit 1999 sogar nur die Freier bestraft und vom Fiskus zur Kasse gebeten werden oder etwa ins Gefängnis müssen], geht es hier im Lande in Sachen käufliche Liebe ziemlich locker zu. In den meisten größeren Städten sowie rings um die Fähr-Anlandungshäfen wachsen Bordelle, Laufhäuser und Straßenstriche rasant. Erst sehr zögerlich bemerkt man in der Bundes- und den Landeshauptstädten, was da so alles vorgeht, und die ersten Kritiker melden sich zurück. Wegen des bestehenden föderativen Gesetzeswirrwarrs zwischen Bund und Ländern, wobei in einigen der Letzteren inzwischen Politiker verschiedener Couleur laut um eine Konzessionspflicht von Erotik-Etablissements hin und her ringen sowie Menschen- und FrauenrechtlerInnen die Würde der im Gewerbe tätigen Sexarbeiterinnen einfordern, hat es bislang – abgesehen von den üblichen und hohlen politischen Willenserklärungen – keine konkreten gesetzlichen Konsequenzen gegeben. Alle Landeskriminalämter beklagen angesichts der zunehmenden Gewalttaten jener kriminellen Schlepperbanden, die laufend für den Bordell-Nachschub sorgen, das Fehlen gesetzlicher Befugnisse, um diese Umtriebe unter Kontrolle zu halten. Sie schätzen, dass 95 Prozent dieser Frauen entweder durch falsche Versprechungen angelockt oder mittels Erpressung, Misshandlung und Gewalt zur Ausübung der Liebesdienste gezwungen werden.

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