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Es gilt also, sie zu ködern. Das geht bekanntlich am besten mit Geld – in diesem Fall mit Geld, das versprochen wird, das mit der guten Idee verdient werden soll, deretwegen man diese Kapitalerhöhung braucht. Es werden den Altaktionären einfach junge Aktien »angedient«, auch ein schönes altes Wort. Genauer gesagt erhalten die bisherigen Aktionäre ein Bezugsrecht in ihr Depot gebucht zum Erwerb der jungen Aktien. Die Anzahl der Aktien errechnet sich aus dem Verhältnis zum Grundkapital. Wenn also ein Altaktionär bisher zehn Prozent des Grundkapitals kontrollierte, erhält er auch von den jungen Aktien das Bezugsrecht über zehn Prozent. Wenn er sein Bezugsrecht ausübt, bleibt sein Anteil also konstant.
Einfach ist eine Kapitalerhöhung demnach nicht für die Unternehmen – aber wo gibt es schon einfach Geld? Zuerst müssen alle Aktionäre informiert werden – da bieten Namensaktien wieder Vorteile. Dann wollen die einen unbedingt die neuen Aktien haben, die anderen lieber ihre Bezugsrechte verkaufen. Das Aktiengesetz erlaubt jedoch bei einer Kapitalerhöhung von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals den Ausschluss dieser Bezugsrechte. Doch auch das hat wieder einen Haken, denn die jungen Aktien müssen dann zu einem Preis in der Nähe des Börsenpreises der alten Aktien angeboten werden. Nicht einfach für die jungen Pflänzchen, sich auf dem rauen Parkett zu entfalten. Bei Ausschüttung der ersten Dividende altern die jungen Aktien rapide und werden zu alten Aktien – mit gleichen Rechten und ab diesem Zeitpunkt auch der gleichen Wertpapierkennnummer. Erfolgt dann eine neue Kapitalerhöhung, können wieder problemlos junge Aktien nachwachsen.