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Werden die Mittel einer Kapitalerhöhung an einen ganz bestimmten Verwendungszweck geknüpft, spricht man von einer bedingten Kapitalerhöhung. Ein solcher Zweck könnte zum Beispiel das Vorbereiten einer Fusion sein, oder die Unternehmensleitung will die Mitarbeiter durch Belegschaftsaktien in größerem Umfang am Unternehmen beteiligen. Die Auswirkungen auf den jeweiligen Aktienkurs hängen hier stark vom Einzelfall ab.

Bei einer nominellen Kapitalerhöhung fließt dem Unternehmen kein neues Kapital zu. Es findet einfach eine Umwandlung von Gewinn- und Kapitalrücklagen in Grundkapital statt. Beides sind Begriffe aus dem Rechnungswesen eines Unternehmens und werden neben dem Grundkapital in der Bilanz aufgeführt. Zur Kapitalrücklage zählen zum Beispiel das Aufgeld (Agio) zwischen dem Nennbetrag von Aktien und dem Emissionskurs. Die Gewinnrücklage speist sich aus dem Anteil am Gewinn, der nicht als Dividende ausgeschüttet wird. Gesetzlich sind hier als Sicherheitspolster fünf Prozent des Jahresüberschusses vorgeschrieben, so lange, bis eine Rücklage von insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals erreicht wurde. Die Aktionäre bekommen dann neue, zusätzliche Aktien, ohne dass sie dafür etwas bezahlen müssten. Schön, oder nicht? Wenn Sie zum Beispiel zehn Aktien der Firma Linde haben und eine Aktie obendrauf bekommen, würde das Grundkapital um zehn Prozent aufgestockt. Weil Sie nichts für das plötzliche Aktiengeschenk bezahlen müssten, spricht man auch von Gratisaktien. Der kleine Haken dabei: Durch diese Umschichtung innerhalb der Bilanz sinkt meist der Aktienkurs, weil sich das Kapital und die Gewinne der Gesellschaft zukünftig auf mehr Aktien verteilen. Wenn es in der Welt der Aktien mathematisch genau zuginge – Gott sei Dank tut es dies aber wie in der richtigen Welt nie –, dann müsste der Kurs so weit fallen, dass Ihre elf Aktien zum Schluss so viel wert sind wie die zehn Aktien zuvor: Mehr Anleger bekommen vom gleich großen Kuchen kleinere Stücke ab.

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