Читать книгу Die medial-historische Entwicklung des Damen-Skispringens. Medienberichterstattung und Historie im Fokus онлайн
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Die Anmeldung zu Weltcupspringen ist lediglich dann möglich, wenn die Athletin einen FIS-Code besitzt, also beim Internationalen Skiverband angemeldet ist. Zudem gibt es drei weitere Dinge, die einer Athletin die Startberechtigung verwehren könnten: das Geburtsjahr (also das Alter), die Leistungen im Weltcup und die Leistungen im Continental-Cup. Eine vierte Beschränkung wird nachfolgend ebenfalls thematisiert.
Startberechtigt sind nach Artikel 2.2: „a) Springerinnen, die […] 2000 oder früher geboren sind; b) Springerinnen, die bereits WCS-D-Punkte oder GP-D-Punkte erzielt haben; c) Springerinnen, die bei COCS-D-[…]Wettkämpfen aus der vergangenen Saison oder der laufenden Saison mindestens einen Punkt erreicht haben.“45
Diese Regeln gelten also für sämtliche Nationen, ebenso wie die letzte Startzulassungsbeschränkung, welche von der FIS ausgeht. In Artikel 2.3 heißt es nämlich: „[j]eder Nationale Skiverband ist berechtigt, bis zu einem Maximum von sechs (6) Springerinnen für einen WCS-D zu nennen.“46