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Das bedeutet für die Japanerinnen, dass sie trotzdem in lediglich zwei Wettkämpfen eine nationale Gruppe von bis zu zusätzlich sechs Athletinnen an den Start bringen dürfen. Oder anders ausgedrückt: in zwei der vier Wettkämpfe hatte Japan zwölf Startplätze zur Verfügung, in den anderen zwei sechs, weil dort die übliche Startberechtigungsregel griff. Die (monetären und materiellen) Preise, die Wertungen und die Startberechtigungen sind nun geklärt. Doch wie funktionieren Weltcup-Wettkämpfe genau und sorgen somit überhaupt für das Zustandekommen der Wertungen?

Diese Frage wird in Artikel 4 und seinen Unterpunkten unter dem Thema „Durchführung von WCS-D-Wettkämpfen“ geregelt und werden nachfolgend erläutert.

Da wären zunächst die drei Bestandteile eines Weltcup-Wettbewerbes. Nach Artikel 4.1 besteht eine Skisprung-Veranstaltung in der Regel aus dem offiziellen Training, einem Qualifikationsdurchgang und/oder einem Probedurchgang und zwei Wertungsdurchgängen50.

Der detaillierte Ablauf der Veranstaltungen wird nun dargelegt. „Für das offizielle Training, den Qualifikations- und den ersten Wertungsdurchgang werden in der Auslosung drei Gruppen gebildet. Die Gruppenreihenfolge ist wie folgt:

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