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Nachdem die Siegermächte USA, Großbritannien und die Sowjetunion Deutschland besetzt und die Nachfolgeregierung Adolf Hitlers die bedingungslose Kapitulation am 8. Mai 1945 unterzeichnet hatte, gab es fast keine deutsche Handelsschifffahrt mehr. Von den Handelsschiffen, die bereits schon vorher durch Bomben- oder Torpedo-Treffer und Minen versenkt waren, wurden alle Reparationsansprüche der Siegermächte durch die „Inter-Alliierte Reparations-Agentur“ geregelt. Ein Bericht der „Tripartite Merchant Marine Commission“ empfahl unter anderem:

„1. Die deutsche Handelsflotte, die an die drei Mächte ausgeliefert ist, soll gemäß der von der Kommission ausgearbeiteten Liste zu gleichen Teilen zwischen der UdSSR, Großbritannien und den Vereinigten Staaten aufgeteilt werden.

2. Im Einklang mit der Entscheidung des Alliierten Kontrollrats sollen 175.000 Ladefähigkeitstonnage, d. h. 200.000 tdw, der deutschen Handelsflotte für die deutsche Friedenswirtschaft nach Maßgabe der von der Kommission ausgearbeiteten Liste vorbehalten bleiben.“ (Siehe Rolf Stödter, S. 28.) Prof. Dr. Rolf Stödter, geb. 1909 in Hamburg, war seit 1936 in der Seeschifffahrt als aktiver Reeder tätig. In der Zeit von 1945 bis 1955 war er zunächst als Geschäftsführer, später als geschäftsführender Vorsitzender des Verbandes Deutscher Reeder maßgebend an den Bemühungen um die Beseitigung der Schifffahrts- und Schiffsbauverbote der Alliierten beteiligt gewesen.

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