Главная » Schritt für Schritt – Unterwegs am South West Coast Path читать онлайн | страница 33

Читать книгу Schritt für Schritt – Unterwegs am South West Coast Path онлайн

33 страница из 77


Der erste von 4.000 Wegweisern – immer der Eichel nach.

Als es endlich Zeit fürs Frühstück wird, sind wir die ersten Gäste und machen Bekanntschaft mit dem hier so typischen „Full English Breakfast“. Es besteht aus mehreren Gängen und die Bezeichnung „Kalorienbombe“ würde dem Ganzen nicht annähernd gerecht werden. Es beginnt mit ­einem Orangensaft und/oder einer Grapefruit, gefolgt von Porridge, das auch auf die Namen Oatmeal, Haferbrei oder Frühstücksflocken hört. ­Danach wird ein reich gefüllter Teller mit gebratenem Schinkenspeck, Würstchen, einer halben gegrillten Tomate, Baked Beans, gebratenen Champignons und Spiegel- oder Rührei serviert. Je nach Region kommen auch noch Hash Browns, also Kartoffelecken, und ein Black Pudding hinzu, bei uns vor allem unter dem Begriff „Blunzn“, also Blutwurst, bekannt. Den krönenden Abschluss bildet dann ein Toast mit gesalzener Butter und Zi­trusmarmelade, meistens aus Orangen, ab und an auch aus Zitronen oder Limetten. Selbstverständlich gibt es auch Unmengen an Tee, aber so gut wie nie Kräuter- oder Früchtetee, sondern grünen, schwarzen und ­weißen, die allerdings in Hülle und Fülle. Der klassische Frühstückstee wird hier mit Milch getrunken, wobei die Frage, in welcher Reihenfolge man Tee und Milch in die Tasse gießt, das gesamte Königreich in TIF – Tea In First – und MIF – Milk In First – spaltet. Damit ich mich hier nicht ­einer Fraktion anschließen muss, wähle ich lieber Kaffee, wobei ich gleich darüber informieren möchte, dass die Engländer das Kochen von Kaffee ganz ­bestimmt nicht erfunden haben. Trotzdem steigt der Kaffeekonsum der Briten seit dem Ende des letzten Jahrtausends jährlich an: Im Jahr 2018 wurden 95 Millionen Tassen Kaffee pro Tag getrunken. Aber noch hat der traditionelle Tee keinen Grund zur Sorge, denn davon werden täglich 165 Millionen Tassen getrunken.

Правообладателям