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Für das Unternehmen, das Aktien ausgibt, haben Inhaberaktien einen großen Nachteil: Es kennt seine Eigentümer nicht, weiß also nicht so genau, wer die Aktien im Depot hat. Nur wer eine ziemliche Menge an Aktien besitzt, muss dies bekannt geben. Wen soll es ansprechen und weiterhin vom Unternehmen begeistern? Daraus erfolgte die Erfindung der nächsten Aktiengattung: Namensaktien.
Mit meinem Namen
Sie erinnern sich bestimmt auch noch an diese Kinderbücher, in denen eine Art Stempel angebracht ist: »Dieses Buch gehört …«. Wir schreiben unseren Namen auf Dinge, um zu zeigen, dass sie uns gehören. In der Bibel reichte noch die reine Benennung aus, um sich die Erde untertan zu machen, heute wollen wir das schriftliche Zeugnis. So ähnlich läuft es bei den Namensaktien, denn hier werden die Inhaber automatisch über die Bank in ein elektronisch geführtes Aktienbuch eingetragen. So weiß die AG also genau, wer wie viele ihrer Aktien besitzt. Als Aktionär können Sie so zum Beispiel per E-Mail zur Hauptversammlung eingeladen werden und erhalten bei Interesse alle relevanten Nachrichten des Unternehmens direkt zugesandt. Auf diese Weise können Sie sehr schnell reagieren und handeln. Es gehört zum guten Ton und ist mittlerweile Standard, dass die Aktionäre durch die eigens eingerichteten Investor-Relations-Abteilungen kontinuierlich und glaubwürdig informiert werden. Welche Informationen Investor-Relations-Abteilungen Ihnen als Anleger zukommen lassen (müssen), erfahren Sie in ssss1 In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, sind sogar ausschließlich Namensaktien (Registered Shares) zugelassen. Wenn Sie also US-Aktien kaufen, sind das immer Namensaktien und der Informationsfluss ist gewährleistet, auch über den großen Teich.