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„Im zweiten Wertungsdurchgang (Finaldurchgang) nehmen nur noch die besten 30 Bestplatzierten des ersten Wertungsdurchganges bzw. die 30 Besten plus Zusatzstarter bei Mehrfachbelegung des 30. Ranges teil. Die Startreihenfolge ergibt sich aus der umgekehrten Rangfolge der im ersten Wertungsdurchgang erzielten Gesamtnote.63“ Doch auch hier, wie beim Qualifikationsdurchgang, gilt: „[e]ine Springerin, die im ersten Wertungsdurchgang 95 % der Höchstweite des Durchganges erzielte, dabei aber stürzte, hat das Recht, zusätzlich zu den Bestplatzierten am Finaldurchgang teilzunehmen. (Bei Verwendung der Wind/Gate-Kompensation dient die kompensierte Höchstweite als Basis).64

Will heißen: es starten die besten 30 (bei Mehrfachbelegung des 30. Platzes eben mehr) des ersten Durchganges in umgekehrter Reihenfolge. Die 30. zuerst, dann die 29., dann die 28. und so weiter. Die Beste des ersten Durchganges startet als Letzte.

Sollte eine Springerin mindestens 95 % der höchsten erzielten Weite erzielt haben und durch einen Sturz nicht unter die besten 30 gekommen sein, hat sie für den zweiten Durchgang trotzdem ein Startrecht und kann – so sie denn am Ende mehr Punkte als (eine) andere Springerin(nen) hat – ebenfalls Weltcuppunkte holen.

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