Главная » Die 50 bekanntesten archäologischen Stätten Deutschlands читать онлайн | страница 78

Читать книгу Die 50 bekanntesten archäologischen Stätten Deutschlands онлайн

78 страница из 83

Literatur

St. Flindt, Die Menschen aus der Lichtensteinhöhle: Größter DNA-Pool der Bronzezeit (2010); J. Udolph, Lichtensteinhöhle, Siedlungskontinuität und das Zeugnis der Familien-, Orts- und Gewässernamen, in: S. Brather (Hrsg.), Historia archaeologica. Festschrift für Heiko Steuer zum 70. Geburtstag (2009) 85-105; R. Lange, Der Nachfahre – Ein Leben im Schatten des Lichtensteins (2008).

An der Tropfsteinhöhle 1, D-37539 Bad Grund, www.hoehlen-erlebnis-zentrum.de

Eindrucksvoll liegt inmitten einer idyllischen Heidelandschaft das größte Hügelgräberfeld Nordeuropas, in dem sich noch heute ein Hügel an den nächsten reiht. Stellt man sich aber die Landschaft vor rund 2500 Jahren vor, so muss diese Begräbnisstätte noch eindrucksvoller gewesen sein, denn so manches Grab ist im Laufe der Zeit verschwunden.

[18] Pestrup – nichts als Gräber

Niedersachsen

Etwa 3 km südöstlich von Wildeshausen liegt ein riesiges Gräberfeld in der Heide, das 1992 zum Grabungsschutzgebiet erklärt wurde. Auf 39 ha finden sich 531 Hügelgräber, von denen ein Teil in den Jahren 1958/59 untersucht wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Nekropole am Ende ihrer Belegungszeit sogar etwa 1000 Grabhügel aufwies. ssss1 Dieser Schwund lässt sich sicher auf Raubgrabungen zurückführen, die wohl im 19. Jh. massiv zunahmen. Daneben gab es in diesem Jahrhundert aber auch die ersten systematischen Grabungen. Der Oberkammerherr Friedrich von Alten (1822–1894), dem wir den Hinweis auf die Raubgrabungen verdanken, führte hier in den Jahren 1876, 1880 und 1882 verschiedene Ausgrabungen durch. Unter den Gräbern, deren Normalgröße zwischen 8 und 13 m liegt, gibt es einige, die durch ihre Größe auffallen und daher unter der Bezeichnung „Königsgräber“ geführt werden. An ihrer Basis haben diese Hügelgräber einen Durchmesser von rund 30 m und waren mindestens 1 m hoch.

Правообладателям