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Vor Gericht.
Befragung von Robert Büttikofer durch Richter Wohlgemuth
»Ich befrage Sie zunächst als Geschädigten. Darum weise ich Sie darauf hin, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie falsche Anschuldigungen aussprechen, die Rechtspflege irreführen oder jemanden begünstigen. Haben Sie das verstanden?«
»Ja, das habe ich verstanden.«
»Am 1. März sind Sie zu Hause ausgezogen, ist das richtig?«
»Ja.«
»Was war der Grund dafür?«
»Meine Frau und ich haben uns oft gestritten, ich wollte schon früher ausziehen. Aber ich wartete, bis unsere jüngste Tochter achtzehn wurde. Ich dachte, bis dahin gedulde ich mich, die meiste Zeit hielt ich mich sowieso bloß in meinem Zimmer auf.«
»Sind Sie zu diesem Zeitpunkt wirklich ausgezogen oder schliefen Sie noch immer hin und wieder im alten Zuhause?«
»Ich war bereits ausgezogen, bevor ich die neue Wohnung am 1. März bezog, ich lebte eine Zeit lang im Hotel. Zu Hause schlief ich schon lange nicht mehr.«
»Ihre Frau gab aber zu Protokoll, Sie hätten weiterhin jede Nacht bei ihr in der Wohnung verbracht.«