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Der Papst beließ es nicht bei drohenden Worten, sondern schickte 1325 den als Königshasser bekannten Bischof Stephan von Lebus zusammen mit Propst Nikolaus Cyriakus von Bernau zum Polenkönig, um ihn zu überreden, in die Neumark einzufallen, was der brave Katholik prompt tat. Als Propst Nikolaus anschließend seinen Berliner Amtsbruder Propst Eberhard besuchte, war er darauf aus, auch den Berliner Rat im Sinne der Kirche und gegen das markgräfliche Kind Ludwig zu beeinflussen. Derlei Einmischung schätzten die Berliner nicht. Als Nikolaus sich in einer donnernden Predigt in der Marienkirche auch noch drohend für die Zahlung des Peterspfennigs starkmachte, lehnte er sich, wie man heute sagen würde, entschieden zu weit aus dem Fenster. Gleich nach der Predigt fielen die aufgebrachten Pfarrkinder mit Knüppeln über ihn her, erschlugen ihn auf der Stelle und verbrannten den Leichnam vor der Kirche auf dem Neuen Markt.

Berlin und Cölln hatten durch den daraufhin vom Magdeburger Erzbischof verhängten Bann »viel Verdrießlichkeit und Kosten zu erleiden«: Die Glocken verstummten, und die Kirchen blieben geschlossen, es fanden keine Taufen und Eheschließungen statt, den Sterbenden blieb die Letzte Ölung versagt. Da auch der Umgang mit den Gebannten verboten war und viele Kaufleute die Städte mieden, stockten Handel und Gewerbe. Nur die grauen Franziskaner in ihrem Berliner Kloster fügten sich nicht dem erzbischöflichen Interdikt, »dessen sich die Geistlichkeit, besonders der Bischof von Brandenburg bediente, die Städte auf schändlichste Art ums Geld zu bringen«. Der Bischof nahm 750 Mark Silber als Buße entgegen, verzettelte aber unter dem Vorwand, eine päpstliche Bulle wäre notwendig, die Sache bis 1345, indem er alle Bürger einzeln nach Brandenburg zitieren und jeden für die Absolution bezahlen ließ. Erst nachdem der Propst Gerwin zu Bernau und der Bruder des Erschlagenen mit beträchtlichen Summen abgefunden waren, erteilte er endlich 1347 die völlige Absolution. Der Vertrag forderte neben einem Altar in der Marienkirche ein mit einer ewigen Lampe versehenes Sühnekreuz von zwölf Fuß Höhe am Ort der Untat, etwa an der heutigen Ecke Spandauer-/Karl-Liebknecht-Straße, beim sogenannten »Lampenschmied«.

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