Читать книгу Stephan von Wengland. Chroniken der Verborgenen Lande - Chronikband Ende 19. Jh. онлайн
4 страница из 85
Genau genommen wählte das Volk nur das Unterhaus, die eigentliche Volksvertretung, während das Oberhaus, die Vertretung des Adels, durch die Grafen und Barone erbliche Sitze hatte. Den alten Grafenrat gab es nicht mehr, dafür war das Oberhaus eingesetzt worden. Das Oberhaus hatte Kontrollfunktion gegenüber dem Unterhaus, wirkte bei der Gesetzgebung mit, hatte wohl ein Vetorecht, jedoch nur ein aufschiebendes, das durch eine Zweidrittelmehrheit des Unterhauses überstimmt werden konnte. Ein absolutes Vetorecht hatte nur der König – und das nur in Angelegenheiten des Adels. König Alexander selbst hatte diesen Passus eingefügt, weil er der Ansicht war, dass das Volk im Wesentlichen selbst seine Geschicke bestimmen sollte und dafür auch haften sollte, wenn es notwendig war …
Die erste fünfjährige Wahlperiode war beendet, die Regierungspartei der Königlich Konservativen unter Premierminister Maximilian Bärmann war im Amt bestätigt worden und hatte sogar Stimmengewinne auf Kosten der Sozialisten verzeichnen können.