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Tatsächlich machte die SA, was sie wollte. Sie richtete Gefängnisse und Folterlager ein. Zum Beispiel in der General-Pape-Straße. Das Pankower Gefängnis war von der SA kurzerhand umfunktioniert worden. Seitdem hieß es Karl-Ernst-Haus, nach dem sadistischen Berliner SA-Chef benannt. Das Columbiahaus in Kreuzberg wurde die schlimmste SA-Folterstätte. Später übernahm die SS das Haus und setzte fort, was die SA begonnen hatte. Daneben existierten in Kneipen und anderen SA-Treffpunkten viele kleinere Folterstätten. Die SA verhaftete zeitweise, wen sie wollte, quälte ihre Opfer, wo und wann sie wollte, ermordete sie schließlich und verscharrte sie irgendwo. Die Schutzpolizei konnte nichts tun. Die Mordkommission der Berliner Polizei stand am Ende oft vor dem, was äußerlich kaum noch einem Menschen glich.

Offiziell durfte die SA das alles natürlich nicht. Nicht einmal mehr verhaften durfte sie. Reichsinnenminister Frick hatte am 12. April 1934 angeordnet, dass die SA selbst keine Verhaftungen mehr vornehmen, sondern nur noch Schutzhaft anregen dürfe. Vor allem dann, wenn ein Verdächtiger durch staatsfeindliche Äußerungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde. Kappe grunzte. So ein Quatsch! Und was war mit der SS? Nur Dumme ließen sich durch einen Frick-Erlass täuschen.

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