Читать книгу Stephan von Wengland. Chroniken der Verborgenen Lande - Chronikband Ende 19. Jh. онлайн
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Damit nicht genug, beschuldigte man mich, meine Post nicht ausgetragen zu haben, also meinen Dienstpflichten nicht nachgekommen zu sein. Die wilzarische Post macht in solchen Fällen mit ihren Beamten kurzen Prozess: Wer seine Post nicht austrägt, der fliegt – egal, weshalb er dieser beeideten Pflicht nicht nachkommen kann. Wer sich ein Strafverfahren einfängt, ist halt selbst schuld, so die Auffassung des Postministers.
Erst nach einer vollen Woche im Gefängnis erfuhr ich überhaupt, dass mein Nachbar mich wegen der Beschädigung seines Zauns angezeigt hatte – Sachbeschädigung kann in Wilzarien zu hohen Haftstrafen führen, besonders, wenn der Anzeigende mit dem Herrscherhaus verwandt ist. Mein Nachbar war mit dem König um zwanzig Ecken herum verschwägert und das reichte dem Richter, mich zu fünf Jahren Gefängnis zu verurteilen – und weitere zwei wegen Verletzung meiner Dienstpflichten. Maria bekam zwei Jahre, weil sie nicht hellsehen konnte.
Ich habe meinen Nachbarn wegen Besitzstörung angezeigt. Auch das ist in Wilzarien für drei bis vier Jahre gesiebte Luft gut, setzt aber voraus, dass der Anzeigende unbescholten ist. Da ich wegen der Beschädigung eben dieses Zauns bereits im Gefängnis war, wurde schon die Anzeige zurückgewiesen – und ich hatte ein Verfahren wegen übler Nachrede von Amts wegen am Hals. Weil mein Nachbar aber, wie gesagt, um zwanzig Ecken herum mit dem Buchenberger Königshaus verschwägert war, wurde das noch in Beleidigung einer dem König nahestehenden Person umgemünzt. Das führt in der Regel zu zehn bis fünfzehn Jahren Haft – zusätzlich zu der bereits ausgeurteilten Strafe, versteht sich.