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Am Samstag, den 16. August 2014 berichteten die Nordbayerischen Nachrichten auf der ersten Seite des Regionalteils:

Schwere Alkoholfahrt – Ampel umgefahren

Kostet die Alkoholfahrt dem Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft Aischgründer Spiegelkarpfen Amt und Ansehen? Mit 2,5 Promille Ampel umgefahren und Polizeibeamte bedroht.

Zu einer spektakulären Verfolgungsjagd kam es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Nachdem die Landpolizei Höchstadt an der Aisch einen anonymen Anruf erhalten hatte, in dem der Hinweis auf eine Alkoholfahrt gegeben wurde, gingen zwei Beamte des Streifendienstes der Sache nach und legten sich im Stadtgebiet auf der Bundesstraße 470, auf Höhe des örtlichen OBI-Marktes, auf die Lauer. Es dauerte keine zehn Minuten, als sich der gemeldete VW Tiguan mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit der Verkehrskontrolle näherte. „Als uns der Fahrer gesehen hatte, bremste er erst leicht ab“, wird einer der beteiligten Beamten, Polizeihauptwachtmeister Max Wunderlich zitiert, „dann plötzlich gab er Gas und fuhr direkt auf mich zu. Wenn ich nicht in den Straßengraben gesprungen wäre, hätte er mich überfahren. Wir verfolgten ihn dann bis Gremsdorf, dort fuhr er bei der Abbiegung nach Krausenbechhofen die Ampel um. Als ich ihn dann aus dem Auto herauszog, wurde er auch noch frech und bedrohte mich.“ Wie sich anschließend herausstellte, handelt es sich bei dem Unfallverursacher und Alkoholsünder um keinen Unbekannten im Landkreis. Erst Anfang der Woche feierte er mit hoher, lokaler Politprominenz einen spektakulären Erfolg seiner Genossenschaft Aischgründer Spiegelkarpfen, welche aufgrund seiner Initiative mit einem wertvollen Qualitätszertifikat für den Aischgründer Spiegelkarpfen ausgezeichnet wurde. Nun stellt sich natürlich die Frage, welche Konsequenzen die Alkoholfahrt für Josef H. haben wird. Wäre es verträglich, wenn er seine Aufgabe als Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft beibehalten würde, oder ist er auf dieser Position nicht länger tragbar? Wir haben versucht, vom stellvertretenden Vorsitzenden, Waldemar Keller, hierzu eine Aussage zu erhalten, die uns aber leider versagt wurde. Der Alkoholfahrer wurde am Donnerstagmorgen aus der Ausnüchterungszelle nach Hause entlassen. Sein Führerschein wurde eingezogen. Er muss mit einer Strafanzeige rechnen. Wer den anonymen telefonischen Hinweis gegeben hat, ist nicht nachvollziehbar. „Der Anruf kam aus einer öffentlichen Telefonzelle in Uehlfeld“, klärte uns Polizeihauptwachtmeister Max Wunderlich auf. Dass der Verkehrssünder aufgrund seiner Position in der Genossenschaft nicht nur Freunde hat, ist allgemein bekannt. Schadenfrohe Stimmen behaupten, dass er mit dem kürzlich erhaltenen Qualitätszertifikat hauptsächlich Eigeninteressen verfolge.

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