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Mit ihrem schwarzen Škoda Yeti war die krankgeschriebene Mordermittlerin nach Oldenburg gefahren, wo sie einen Termin beim RMD hatte. Die drei Buchstaben standen für Regionalmedizinische Dienste. Der Medizinische Dienst der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen mit Sitz in der Landeshauptstadt Hannover war für alle 500 Polizeidienststellen im Land zuständig – es gab Standorte in Hannover, Göttingen, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und in Oldenburg. Die jeweiligen medizinischen Einrichtungen waren modern ausgestattet. Speziell geschultes medizinisches Personal, darunter 16 Polizeiärzte und ein Psychologe, kümmerten sich um 23000 Beamte und Angestellte. Einer von ihnen war der Psychiater und Psychologe Doktor Manfred Rixinger. Der Medizinische Dienst verstand sich als Servicepartner der Polizei. Die Ärzte führten nicht nur Sehtests durch. Sie entschieden letztlich darüber, ob ein Bewerber polizeidiensttauglich oder ein Polizeibeamter wieder dienstfähig war.

Herma van Dyck hatte panische Angst davor, aufgrund der Kopfverletzungen, die ihr im Dienst von einem Serienmörder zugefügt worden waren, ausgemustert zu werden. Dass sie seitdem unter Migräne litt, verschwieg sie deshalb. Während sie auf Rixinger wartete, dachte die Kriminalistin an das Beamtenstatusgesetz. In Paragraf 26 ging es um Dienstunfähigkeit. Wie oft hatte Herma sich die Sätze, die im sperrigen Juristendeutsch verfasst worden waren, durchgelesen, wie oft hatte sie nachts wach gelegen und über deren Bedeutung nachgedacht. Besonders ein Absatz ließ sie nicht mehr ruhig schlafen. Die Worte machten sie kirre. „Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.“ Was für ein Scheiß, dachte Herma van Dyck. Sie wollte Mordermittlerin bleiben, Schwerverbrechern das Handwerk legen und nicht an irgendeiner Straßenecke den Verkehr regeln.

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